Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TIMEWALKING TIMETALKING (Stand 3/08)
Lieber TIMEWALKING
TIMETALKING-Gast,
TIMEWALKING TIMETALKING (im Folgenden
TIMEWALKING)veranstaltet und organisiert außergewöhnliche Stadtführungen,
Schauspiel-, und Dinner-Events.
Unsere Geschäftsbedingungen sorgen in beiderseitigen
Interesse für klare Bedingungen. Sie sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses
zwischen dem Kunden und TIMEWALKING. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese
Bedingungen an.
Unsere TIMEWALKING-Touren sind über folgende
Vermittlungs-/Reservierungsstellen und über weitere in unseren Prospekten und
im Internet unter www.timewalking.de veröffentlichen Stellen zu buchen:
TIMEWALKING TIMETALKING
Mühlenweg 42
79235 Vogtsburg
Kongresse-Touristik-Kur (KTK) Freudenstadt
Marktplatz
7422 Freudenstadt
FIT-Buchungsservice
Am Bischofskreuz 1
79114 Freiburg
1. Anmeldung
Die Anmeldung für eines unserer Leistungsangebote sollte
so früh wie möglich geschehen, damit die besten Chancen für die Erfüllung
individueller Wünsche bestehen.
Mit seiner schriftlichen oder telefonischen Anmeldung
bietet der Kunde TIMEWALKING den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der
Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass TIMEWALKING dem Kunden ein Angebot
mit konkreter Preisangabe bestätigt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TIMEWALKING
vor, an das TIMEWALKING für die auf dem Angebot angegebene Dauer gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der
Kunde TIMEWALKING innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
Der Anmelder versichert, für die mitangemeldeten
Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch
für die übrigen Teilnehmer die Veranstaltungsbedingungen an.
2. Leistungsumfang und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
den Leistungsbeschreibungen des aktuellen Prospektes und der Internetseiten,
den entsprechenden Preislisten von TIMEWALKING, sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung
des Kunden.
Die jeweils gültigen Preise sind in den aktuellen
Prospekten und Internetseiten aufgeführt. Der maßgebliche Preis ergibt sich
jedoch aus der Buchungsbestätigung.
Im Falle, dass zwischen Vertragsabschluss und
Veranstaltungstermin mehr als 4 Monate liegen, behält TIMEWALKING sich eine
Preiserhöhung bis zu 5 % des Gesamtpreises vor, wenn sich nachweisbar und
unvorhersehbar Kosten für TIMEWALKING in Zusammenhang mit der
Leistungserbringung erhöht haben.
Der Treffpunkt für die TIMEWALKING-Veranstaltungen wird in
der Buchungsbestätigung bekannt gegeben.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt durch TIMEWALKING
gleichzeitig mit der Bestätigung. Bei Einzelbuchungen erfolgt die
Rechnungsstellung über die jeweiligen Tourist-Informationen und/oder die von
TIMEWALKING autorisierte Inkassostelle. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang
der Rechnung, spätestens jedoch bis zum angegebenen Zahlungsdatum zur Zahlung
fällig.
Auch bei Überweisungen aus dem Ausland ist der volle in
der Buchungsbestätigung angegeben Preis zu bezahlen.
Wird der Veranstaltungspreis zu den genannten
Zahlungsbedingungen nicht gezahlt bzw. kein Eingang auf den Geschäftskonto von
TIMEWALKING auch bis zum Beginn der Leistung festgestellt, besteht kein Anspruch
seitens des Kunden zur Teilnahme an der Veranstaltung. In diesem Fall werden
von TIMEWALKING die unter Ziff. 4 genannten Stornogebühren fällig.
4. Rücktritt durch den Kunden
Vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde jederzeit vom
Buchungsvertrag zurück treten. Der Rücktritt sollte im Interesse des Kunden und
aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erklärt werden.
Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem das
Rücktrittsschreiben bei TIMEWALKING eingeht.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann TIMEWALKING
Stornierungsgebühren verlangen. Die Höhe der Entschädigung (Stornogebühren)
bestimmt sich nach dem Veranstaltungspreis unter dem Abzug des Wertes der von
TIMEWALKING ersparten Aufwendungen. Danach betragen die von dem Kunden an
TIMEWALKING im Falle des Rücktritts zu zahlende Stornogebühren:
Bis 60 Tage vor
Veranstaltung
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kostenlos
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Bis 30 Tage vor
Veranstaltung
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25 %
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Bis 10 Tage vor
Veranstaltung
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50 %
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Bis 5 Tage vor
Veranstaltung
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75 %
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Bis 1 Tag vor
Veranstaltung
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80 %
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Nichterscheinen ohne Rücktrittsankündigung/
Am Tag der Tourleistung
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90 %
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5. Umbuchungen durch den Kunden
Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen an der
Veranstaltung vorgenommen, welche Inhalte, Leistungen oder Termin der
Veranstaltung verändern, so fällt eine Umbuchungsgebühr von € 30,00 an, wenn
dies bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn geschieht.
Zu einem späteren Zeitpunkt führt eine Umbuchung zu einem
Rücktritt vom Buchungsvertrag durch den Kunden und zur gleichzeitigen
Neuanmeldung. Hierbei fallen die unter Ziff. 4 genannten Stornogebühren an.
Werden eine oder mehrere Veranstaltungsleistungen gar
nicht oder teilweise nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine Erstattung des
Gegenwertes.
6. Rücktritt und Kündigung durch TIMEWALKING
TIMEWALKING kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Veranstaltung den Reservierungsvertrag kündigen.
a) ohne
Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
TIMEWALKING, behält TIMEWALKING den Anspruch auf den Veranstaltungspreis
abzüglich der TIMEWALKING von den Leistungsträgern ggf. gutgeschriebenen
Beträge.
b) ohne
Einhaltung einer Frist bei außergewöhnlichen Umständen, wie z. B.
unvorhersehbarer Ausfall eines Leistungsträgers oder einer wesentlichen
Leistung, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, die aber gleichzeitig
für den Kunden von maßgeblicher Bedeutung war. Der Kunde erhält den
eingezahlten Veranstaltungspreis umgehend zurück.
c) bis zwei
Wochen vor Veranstaltung bei Nichterreichen einer angegebenen
Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich
zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Preis umgehend zurück.
d) bei
offenen Touren beträgt die Mindestteilnehmerzahl 12 Personen. 2 Tage vor
Durchführungstermin ist der Kunde verpflichtet, sich über das Zustandekommen
der Tour bei der entsprechenden Buchungsstation zu informieren.
e) TIMEWALKING
kann Teilnehmer von einer Veranstaltung ausschließen, wenn sie den Ablauf der
Veranstaltung mutwillig stören oder behindern oder durch ihre physische oder
psychische Verfassung die Durchführung einer ordnungsgemäßen Veranstaltung
gefährden. Für den Ausschluss solcher Teilnehmer besteht kein
Erstattungsanspruch des ganzen oder teilweisen Veranstaltungspreises.
7. Haftung
TIMEWALKING haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmannes. TIMEWALKING ist verpflichtet die Leistung so zu
erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat, insbesondere haftet
TIMEWALKING für
a) Auswahl
der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen
b) Zusammenstellung
von Einzelleistungen
c) Beschreibung
der Leistungen in Prospekten und Preislisten
d) Bearbeitung
des Buchungsvorganges
e) Organisation,
Reservierung und Zurverfügungstellen der Leistungen gemäß Vertrag
f)
Ausstellung und Absendung der Buchungsunterlagen.
Für Sachschäden, die dem Kunden entstehen haftet
TIMEWALKING bis zu einer maximalen Höhe des dreifachen Vertragspreises. Für
Personenschäden haftet TIMEWALKING im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift.
Jeder Kunde ist verpflichtet bei Leistungsstörungen alles
ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen um evtl.
entstandene Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu
Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserem
Ansprechpartner mitzuteilen. Ist der Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden
Sie sich an den Leistungsträger. Kommt ein Kunde diesen Verpflichtungen nicht
nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
8. Abhilfe bei Mängeln
Wird die Veranstaltung nicht vertragsmäßig erbracht, kann
der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch durch eine
gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden.
9. Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
10. Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen Nichterbringung oder Nichtvertragsgemäßer
Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehner Beendigung der Veranstaltung schriftlich bei TIMEWALKING geltend
gemacht werden. Die Ansprüche des Kunden verjähren nach 6 Monaten
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12. Gerichtsstand
Für beide Parteien ist Freiburg im Breisgau für etwaige
Auseinandersetzungen der zuständige Gerichtsstand
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